Blog

Neue Duldungsregelungen

Anfang der Woche erschien kurzfristig eine Nachricht auf dem DARC Portal, dass es von der BNetzA neue Duldungsregelungen für den Amateurfunk geben  würde. Diese Meldung verschwand dann aber auch wieder sehr schnell, da diese Duldungsregelungen noch nicht offiziell von der BNetzA bekanntgegeben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht waren. Aber die Freude über das, was uns da bevorsteht war schon mal groß.

An einem Pukt bin ich als Vorsitzender von Nord><Link e.V. nicht ganz unschuldig. Die Freigabe der Bereiche 2,6 GHz und 5 GHz für die Funkamateure mit einer Genehmigung der Klasse E hat Nord><Link immer wieder im RTA gefordert. 

Wie kam es zu dieser Forderung. Zu Beginn des HAMNET Aufbaus war alles ganz einfach. Die Knoten wurden nich als Amateurfunkknoten betrieben sondern ganz einfach auf ISM Basis, wie sie auch jeder bei sich zu Hause einsetzt. So nach und nach wurden diesen Knoten aber Amateurfunkrufzeichen zugeteilt. Und mit dieser Zuteilung durften die Funkamateure der Klasse E diese Knoten nicht mehr nutzen und das, obwohl sich an den Parametern überhaupt nichts geändert hat. Der HAMNET Knoten hieß jetzt bloß nicht mehr GARBSEN sondern DB0NER. Aber die Amateurfunkverordnung hat diesen Frequenzbereich eben nicht für die Klasse E vorgesehen.

Es hat mich auf so ziemlich jeder RTA Sitzung viel Überzeugungskunst gekostet, dass dieser Punkt nicht von der "RTA-Wunschliste" gestrichen wurde. Es waren insbesondere die OM's im RTA, für die alles oberhalb von  30 MHz sowieso kein richtiger Amateurfunk ist und ein Mikrofon oder gar ein Computer im Amateurfunk nichts zu suchen hat. 

Aber auch die anderen Duldungsregelungen haben im RTA für viel Diskussionen und Zündstoff gesorgt. Insbesondere einige Vertreter des VFDB im RTA haben regelmäßig alle Änderungswünsche abgelehnt. Die Begründung war immer wieder so falsch wie einfach: Das wird der RTA sowieso nicht durchsetzen können, das geht sowieso nicht. Komischerweise wären die vom VFDB gewünschten Änderungen zur Einführung einer neuen Klasse K kein Problem. 

Immerhin haben wir jetzt eine Duldungsregelung zur Nutzung der HAMNET Frequenzen durch Funkamateure der Klasse E und noch keine Klasse K. Jetzt müssen wir aber konsequent weiterarbeiten, dass aus der Duldungsregel eine dauerhafte Regelung in der Amateurfunkverordnung wird.

<< Zur vorigen Seite

Veröffentlicht am  03. 05. 2022